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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
a. Für sämtliche Verkäufe aus unserem Hause gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende AGB des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn wir seinen uns bekannten Bedingungen nicht widersprechen.
b. Durch Auftragserteilung erkennt der Käufer die diesseitigen Vertragsbedingungen an. Unsere AGB gelten dann auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
c. Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsschluss
a. Die in unseren Prospekten, Preislisten und Werbeunterlagen aufgeführten Angebote sind freibleibend.
b. Durch die Bestellung des Käufers und nachfolgende schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungserteilung oder Lieferung durch uns kommt ein Kaufvertrag zustande.
c. Erhalten wir nach Vertragsschluss ungünstige Auskünfte über die Bonität des Käufers, sind wir berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. Preise, Preisänderungen
a. Unsere Preisangebote sind unverbindlich.
b. Es haben ausschließlich die Preisangaben in unseren jeweils aktuellen Prospekten und Preislisten Geltung. Mit Herausgabe neuer Prospekte oder Preislisten verlieren vorherige Prospekte oder Preislisten ihre Gültigkeit.
c. Die genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
d. Nach Vertragsschluss eintretende Kostensteigerungen für den Bezug der Ware, insbesondere durch gesetzliche, monopolrechtliche und steuerrechtliche Abgaben, gehen im kaufmännischen Verkehr zu Lasten des Käufers.
Im Nichtkaufmännischen Verkehr können wir bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als drei Monaten die Preise aus den vorgenannten Gründen entsprechend den eintretenden Kostensteigerungen erhöhen. Der Käufer ist bei einer Kostensteigerung von mehr als 5% berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Lieferbedingungen
Unser Liefergebiet umfasst die LH Schwerin und Umland. Die Lieferung erfolgt frei Haus ab einem Nettowarenwert (ohne Pfand) pro Lieferung von 150,00 Euro im Raum Schwerin und ab 300,00 Euro im Umland.
a. Bei Kommissionsbestellungen sind 100% des Warenwertes (inkl. Pfand) als Sicherheit zu hinterlegen. 50% der bestellten Ware muss abgenommen werden und wir behalten es uns vor, eine Aufwandspauschale von 50,00 Euro zu berechnen. Es erfolgt grundsätzlich keine Rücknahme von Einzelflaschen oder beschädigter / verdreckter Ware. Abrechnungstag ist spätestens der 3. Werktag nach der jeweiligen Veranstaltung.
5. Lieferzeiten, Lieferhindernisse, Rücktritt
a. Von uns avancierte Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, wir haben uns durch ausdrückliche Zusage verpflichtet, zu einem festen Termin zu liefern. In diesem Fall ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
b. Im Falle höherer Gewalt oder weiterer von uns nicht vertretender Umstände, wie etwa nicht zeitgemäße Lieferung durch den Vorlieferanten oder Einfuhrbeschränkungen, werden die gegenseitigen Leistungspflichten suspendiert. Überschreiten die Lieferverzögerungen die Dauer von sechs Wochen, sind die Parteien hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Versendung, Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen ab unserem Lager oder bei Direktlieferung ab Lager unseres Lieferanten auf Gefahr des Käufers an den von ihm gewünschten Versendungsort. Wird ein solcher nicht angegeben, ist Versendungsort die von ihm angegebene Geschäftsadresse.
7. Kaufpreisfälligkeit, Zahlungen, Verzug
a. Der Kaufpreis ist vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, ab Fälligkeitsdatum sofort und ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlungseinstellung und Insolvenz werden unsere Forderungen sofort fällig. Sollte der Käufer innerhalb von einer Woche nach Fälligkeit nicht gezahlt haben, werden alle Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung ihm gegenüber sofort fällig.
b. Unsere äußerst scharfe Kalkulation beinhaltet schon einen Abzug von 3% Skonto und setzt Sofortzahlung voraus.
c. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Belastung des bereits gekürzten Skontobetrages. Außerdem werden Verzugszinsen von 5% (sofern Sie Nichtkaufmann sind) bzw. 8% (sofern Sie Kaufmann sind) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und daran anschließend dem jeweiligen Zinssatz der EU berechnet. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
d. Bei Rücklastschriften von Bankeinzugsermächtigungen und/oder Abbuchungsaufträgen werden Kosten in Höhe von 17,50 € fällig. Diese setzen sich aus 3,50 € Bankgebühr für Rücklastschriften sowie 14,-- € für die interne Bearbeitung der Rücklastschrift zusammen. Diese Kosten sind vom Verursacher (Kunden) zu tragen und sofort fällig.
e. Die Gebühren für entstandene Mahnungen sind in drei Stufen gestaffelt. Sie sind vom Verursacher / Kunden zu tragen. Für die erste Mahnung fallen 5,00 €, für die zweite Mahnung 7,50 € und für die dritte und letzte Mahnung fallen 10,00 € an Mahngebühren an. Sie sind sofort fällig.
f. Sollte es wider Erwarten dazu kommen, dass trotz Mahnung(en) eine Zahlung durch den Käufer nicht erfolgt, wird die Forderung zum Inkasso abgegeben. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückhaltungsrechtes durch den Käufer gegenüber Kaufpreisforderungen ist nur mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
9. Gewährleistung
a. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang zu prüfen und auf ihre Vollständigkeit und den ordnungsgemäßen Inhalt zu untersuchen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen. Jede Abweichung von der im Ablieferungsschein bezeichneten Menge ist dem letzten Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf der Empfangsquittung zu vermerken. Ansonsten gilt die auf dem Ablieferungsschein vermerkte Menge.
b. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Wandelung zu erklären.
c. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, oder wenn Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend gemacht werden.
10. Eigentumsvorbehalt
a. Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
b. Im kaufmännischen Verkehr bleiben alle gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen, einschließlich Forderungen aus Anschlussverträgen und Nachbestellungen unser Eigentum. Bei Zahlung per Wechsel oder Scheck ist maßgeblicher Zeitpunkt deren Einlösung.
c. Sofern der Käufer Kaufmann ist, darf er über die gelieferten Waren im normalen Geschäftsverkehr verfügen. Diese Verfügungsbefugnis kann von uns jedoch widerrufen werden, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. In diesem Fall, sowie im Fall des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, sind wir zur Zurücknahme der Kaufsache und zu deren anderweitigen Verwertung berechtigt.
d. Bereits jetzt tritt der Käufer alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, wie auch Ansprüche auf Versicherungsleistungen wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung, sicherheitshalber in voller Höhe an uns ab.
Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Ein diesseitiger Widerruf, verbunden mir der Einbeziehung der abgetretenen Forderungen, kann nur erfolgen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns in Verzug gerät, seine Zahlungen eingestellt hat oder den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahrens gestellt wurde.
Auf Verlangen des Käufers geben wir die uns zustehenden Sicherheiten insoweit frei, als der Wert unserer Sicherheiten die diesseitig zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt in unserem Ermessen.
11. Kommissionsware
Der Kommissionsware bestellende Kunde verpflichtet sich, mindestens 50% seiner bestellten Ware abzunehmen und zu vergüten. Eine Zuwiderhandlung berechtigt uns zur fristloses Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Ware, die bereits in Rechnung gestellt worden ist und vom Kunden wieder zurückgegeben werden möchte, wird nur mit 80% des in Rechnung gestellten Nettobetrages erstattet bzw. gutgeschrieben.
12. Pfandabnahme/Leergutrücknahme
Wir sind nur verpflichtet, die gleiche Anzahl Pfandsachen zurück zu nehmen, die wir auch an den Kunden geliefert haben. Dies gilt auch, falls wir aus Kulanzgründen in Einzelfällen mehr Pfandsachen zurücknehmen als wir geliefert haben. Ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch entsteht nicht.
13. Datenverarbeitung/Datenschutz
Die im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung des Auftragsverhältnisses anfallenden Daten werden von uns nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und falls erforderlich verändert. Diese Daten werden im Rahmen der Erfüllung des Geschäftszwecks den für die Kunden zuständigen Handelsvertretern/Außendienstmitarbeitern übermittelt. Bei Zahlungsverweigerung oder Zahlungsverzug (länger als 30 Tage) können die Daten an Inkassounternehmen / Schuldnerdateien übergeben werden.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
a. Erfüllungsort ist der Versendungsort bzw. der Geschäftsort des Kunden.
b. Im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz unserer Gesellschaft Gerichtsstand. Gleiches gilt für Wechsel- & Scheckklagen.
Daneben sind wir berechtigt, den Käufer auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorgenannten Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Stand: 18. Februar 2013